Der Kreis Naugard
Allgemeines
Der Kreis Naugard war 1932 ein Landkreis im Regierungsbezirk Stettin in der
Provinz Pommern. Dem Kreis Naugard stand ein Landrat vor,
der seinen Sitz in der Kreisstadt
Naugard hatte. Der Kreis Naugard war ab 1929 in 115 politische Gemeinden (Städte,
Landgemeinden und verbliebener Gutsbezirk) eingeteilt. Die Bevölkerung lebte an 336 einzelnen Wohnorten ('Wohnplätze') in 7488 Wohnhäusern. Der Kreis Naugard hatte 1925 eine Fläche von 1229 km²
und lag damit unter den 32 pommerschen Landkreisen (Gebietsstand 1939) hinsichtlich der Flächengröße an 11. Stelle.
Bevölkerung des Kreises Naugard
Der Kreis Naugard wies 1925 eine Wohnbevölkerung von 59 018 Einwohnern auf (im Schnitt 7,9 je Wohnhaus), von denen 30 039 männlich (50,9 %) und 28 979 weiblich (49,1 %)
waren. Diese Einwohner lebten in 13 643 Haushaltungen (4,3 Einwohner im Haushalt bzw. 1,8 Haushaltungen je Wohnhaus). Die Einwohnerdichte betrug 48 Einwohner pro km².
Die Mehrzahl der Einwohner war evangelisch mit 57 379 Angehörigen der Landeskirche (97,2 %). Die nächstgrößere Gruppe stellten die Katholiken mit 688 Kirchenmitgliedern (1,2 %).
Weitere Christen waren die Angehörigen von Freikirchen, zu denen auch die (Alt)Lutheraner zählten, mit 597 Einwohnern (1 %). Es gab außerdem 148 Juden (0,3 %). Einen orthodoxen Glauben
hatten bei der Volkszählung 1925 insgesamt 25 Bewohner. Schließlich gehörten 55 Einwohner anderen Religionen an und 126 Einwohner waren bekenntnislos.
Verwaltung des Kreises Naugard
Die Kreisverwaltung des Kreises Naugard befand sich im Landratsamt in
Naugard. Der Landrat war zugleich der Vorsitzende des
Kreisausschusses - dem Gremium der Selbstverwaltung des Kreises Naugard. Die kommunale Verwaltung der Stadt- und Landgemeinden sowie Gutsbezirke erfolgte vor Ort. Eine oder im allgemeinen mehrere
räumlich zusammenhängende Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises Naugard waren zu Amtsbezirken vereinigt. Diese Ämter bzw. Amtsbezirke dienten der Verwaltung der Polizei und der Wahrnehmung
anderer öffentlicher Angelegenheiten.
Die kommunalen Verwaltungseinheiten im Kreis Naugard:
Im Jahr 1932 gab es im Kreis Naugard 4 Städte, 110 Landgemeinden und 1 verbliebener Gutsbezirk. Der Gutsbezirk
Friedrichswalde, Forst war 1925 noch bewohnt. Die flächenmäßig größte Gebietskörperschaft des Kreises Naugard war der Gutsbezirk
Friedrichswalde, Forst mit 116,6 km² (9 % des ganzen Kreises); die kleinste die Gemeinde
Immenthal mit 1,3 km². Die meisten Siedlungsstellen hatte mit 43 Wohnorten die Stadt
Gollnow. Die Stadt
Gollnow hatte die meisten Wohnhäuser -
985; die Gemeinde
Groß Wachlin mit 8 Wohnhäusern die wenigsten. Von der Einwohnerzahl her die größte Stadt
war
Gollnow mit 11 624 Einwohnern (20 % des Kreises). Es lebten 1932 im Kreis Naugard noch 60 % der
Kreisbevölkerung auf dem platten Land. Mit gerade mal 69 Einwohnern hatte die Gemeinde
Gräfenbrück die
geringste Bevölkerung im Kreis Naugard.
Die Amtsbezirke / Ämter im Kreis Naugard
Im Jahr 1932 waren die Landgemeinden und Gutsbezirke im Kreis Naugard zu 31 Amtsbezirken zusammengefasst. Die Amtsbezirke umfassten 1 bis 7 Gemeinden oder Gutsbezirke (7 bei dem Amt
Friedrichswalde). Wenn die Ämter aufgrund ihrer Einwohner- oder Flächengröße nur eine Gemeinde umfassten
(Gemeinden
Fürstenflagge und
Lübzin), handelte es sich um amtsfreie Gemeinden. In diesen Fällen war der Gemeindevorsteher gleichzeitig auch Amtsvorsteher. Die Städte waren sowieso amtsfrei.
Es gab im Kreis Naugard die folgenden 31 Ämter:
Standesämter im Kreis Naugard
Seit dem 1. Oktober 1874 waren die Standesämter für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen sowie die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen zuständig. Die Standesämter waren im
allgemeinen für einige Gemeinden eines Kreises zuständig. Ein Standesbeamter stand dem Standesamt vor und führte die Standesregister.
Im Kreis Naugard gab es 1932 die folgenden 33 Standesämter:
evangelische Kirchspiele für den Kreis Naugard
Vor der Gründung der Standesämter waren die evangelischen Pfarrer für die Taufen, Trauungen, Beerdigungen und auch Konfirmationen der mehrheitlich evangelischen Einwohner im Kreis Naugard
zuständig. Die Pfarrer bzw. die Küster führten die Kirchenbücher, in denen diese Ereignisse aufgezeichnet wurden. Mit dem Allgemeinen Landrecht hat der preußische König 1794 die jährliche
Anfertigung und Ablieferung von Kirchenbuchduplikaten an die örtlichen Gerichte verordnet. Diese wurden bis zur Gründung der Standesämter 1874 geführt.
Die Gemeinden im Kreis Naugard gehörten 1932 zu den folgenden 36 evangelischen Kirchspielen:
katholische Kirchspiele für den Kreis Naugard
Wie bei den Protestanten waren die katholischen Geistlichen im Kreis Naugard für die Durchführung der Taufen, Trauungen, Beerdigungen und Firmungen ihrer Gemeindemitglieder zuständig.
Diese Ereignisse wurden ebenfalls in Kirchenbüchern niedergeschrieben.
Quelle: http://kreis-naugard.de/